
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Oben Ohne Media – Niels Hofheinz
Stand: November 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Oben Ohne Media – Niels Hofheinz
Hans-Thoma-Weg 3
76356 Weingarten
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dessen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über
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Foto- und Videoproduktionen
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Drohnen- und FPV-Luftaufnahmen
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Postproduktion (Schnitt, Color Grading, Sounddesign, Export)
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sowie damit verbundene Zusatzleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine gesonderte Regelung getroffen wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch
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Annahme eines Angebots in Textform (z. B. E-Mail),
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ausdrückliche Beauftragung in Textform,
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oder durch eine eindeutige Terminbestätigung verbunden mit der Bitte um Durchführung der Leistung.
(3) Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als Bestandteil des Vertrags an.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie ggf. ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich die Herstellung eines Werks im Sinne eines Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB.
(3) Künstlerische und gestalterische Entscheidungen (z. B. Perspektive, Bildkomposition, Farblook, Musikauswahl im vereinbarten Rahmen) liegen im Ermessen des Auftragnehmers. Geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(4) Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Teilleistungen abrechnen und entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung erforderlicher Rechte und Genehmigungen, insbesondere:
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Zustimmung von Grundstücks- oder Gebäudeeigentümern
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Einwilligungen erkennbar abgebildeter Personen
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Marken-, Haus- oder Persönlichkeitsrechte
sofern diese Aufgaben nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.
(3) Auf Wunsch kann der Auftragnehmer Muster für Einwilligungserklärungen zur Verfügung stellen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen, sofern diese aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammen.
§ 5 Drohneneinsätze und Sicherheit
(1) Drohnen- und FPV-Flüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden luftrechtlichen Bestimmungen.
(2) Sicherheit von Personen, Sachen und Luftraum hat jederzeit Vorrang. Der verantwortliche Fernpilot ist berechtigt, Flüge zu verschieben, anzupassen oder abzubrechen, wenn
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Sicherheitsrisiken entstehen,
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ungünstige Witterungsbedingungen vorliegen,
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technische Störungen auftreten.
(3) Soweit besondere Genehmigungen erforderlich sind, werden diese Leistungen nach Vereinbarung durch den Auftragnehmer durchgeführt oder vom Auftraggeber bereitgestellt.
(4) Sollte eine Genehmigung nicht erteilt werden oder nur unter unverhältnismäßigen Auflagen möglich sein, bemühen sich beide Parteien um eine alternative Umsetzung. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Maßgeblich sind die im Angebot genannten Pauschalen, Stundensätze oder Projektpreise.
(3) Reisekosten (z. B. Anfahrt, Parken, Übernachtung) werden nach Vereinbarung oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten oder Neukunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Termine und Wetterabhängigkeit
(1) Aufnahme- und Produktionszeiten stellen grundsätzlich Zieltermine dar.
(2) Drohnen- und Luftaufnahmen sind stark von Wetter- und Lichtbedingungen abhängig.
(3) Sollte eine Durchführung aus Sicherheits- oder Witterungsgründen nicht möglich sein, wird ein Ersatztermin vereinbart.
(4) Für wetterbedingte Terminverschiebungen fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Produktionshonorare an. Bereits entstandene Fremd- oder Reisekosten können jedoch berechnet werden.
§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung bedarf der Textform.
(2) Sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde, gelten folgende Stornogebühren bezogen auf das Produktionshonorar:
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6 bis 2 Tage vor Termin: 50 %
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weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: bis zu 100 %
(3) Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Location, Genehmigungen, externe Dienstleister) werden vollständig berechnet, sofern sie nicht mehr storniert werden können.
(4) Wird die Produktion unmöglich, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erfüllt (z. B. Zugang, Genehmigungen, Personal), gilt dies als Stornierung.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine digitale Vorschau zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
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die Abnahme zu erklären oder
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konkrete Mängel mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, gilt das Werk als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
(4) Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig.
(5) Eine im Angebot enthaltene Korrekturschleife ist im Preis enthalten. Weitere Änderungen werden gesondert berechnet.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke (z. B. Website, Social Media, Präsentationen).
(3) Weitergabe oder Verkauf der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Rohmaterial (z. B. ungeschnittenes Video, RAW-Fotos) wird grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 11 Referenznutzung
(1) Der Auftragnehmer darf produzierte Inhalte zu Eigenwerbezwecken verwenden, insbesondere auf
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Website
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Social Media
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Showreels
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Präsentationen.
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung im Einzelfall widersprechen, sofern berechtigte Interessen entgegenstehen.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur
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bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
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bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Für Drohneneinsätze besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.
§ 13 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(2) Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand Karlsruhe.
(3) Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
